Ausschreibung

Ausschreibung Tage der Wahrheit (TdW)

 

Hier findest du alle relevanten Informationen zur Ausschreibung der Bewerbe.

 

 

 
Organisatorisches
 
Bewerb: Olympische Distanz (1,5/ 40 /10km) an drei aufeinanderfolgenden Tagen ausgetragen
 
Termin: Fr. 27.04. bis So. 29.04. 2012
Ort: Graz und Umgebung, Österreich
 
Veranstalter: Verein SU TRI STYRIA Gaußgasse 3, 8010 Graz, ZVR-Zahl 736440574, ÖTRV-Nr.:
 
Wettkampfleitung
 
Organisation: Herwig Reupichler, Max Hofstätter
Rennleiter: Herwig Reupichler mit Teilbereichsverantwortlichen
 
Bewerbe
 
Olympische Distanz (1,5km Schwimmen, 40km Radfahren, 10 km Laufen): Einzel- und Staffelwertung
SWIM: auf einer abgesperrten 25m-Bahn schwimmen maximal zwei Athleten
BIKE: Einzelzeitfahren mit Minutenstart: WINDSCHATTENFAHRVERBOT!
RUN: auf einer Leichtathletik-400m-Tartanbahn. Jagdrennen (Startzeiten ergeben sich nach den Zeitrückstände nach S+B)
 
Teilnahmeberechtigung
Nach einem Generalversammlungsbeschluss des STTRV sind in der Steiermark KEINE Tageslizenzen mehr zu bezahlen! Somit ist weder eine Jahres- noch Tageslizenz für die Anmeldung bei den TdW erforderlich.
Die angegeben Alterklassenjahrgänge (1997 und älter) müssen eingehalten werden.
 
Anmeldung
 
Die Anmeldung erfolgt durch die Online-Anmeldung über das Anmeldeportal von Pentek Timing. Bei einer Online-Anmeldung ist die Haftungsfreistellung vor dem ersten Bewerb an der Registrierungsstelle während den angegebenen Ausgabezeiten persönlich zu unterschreiben. Das Anrecht auf einen Startplatz wird erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters gültig, sofern noch Startplatzkapazitäten vorhanden sind. Die Teilnehmerliste kann auf der Website des Anmeldeportales von Pentek Timing eingesehen werden.
 
Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmer muss seine Startunterlagen persönlich abholen sowie im Besitz einer gültigen Startlizenz sein, welche bei der Registrierung zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen ist. Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigen Gründen Anmeldungen zurückzuweisen bzw. ein Startverbot zu erlassen.
 
Meldeschluss: 27. 04. 2012; Nachmeldungen sind vor Ort am 27. 04. 2012 möglich (siehe Zeitplan)!
 
Athleten, die einmal des Dopings überführt wurden, werden auch nach Ablauf ihrer Sperre nicht zum Start zugelassen. Der Veranstalter hat außerdem jederzeit das Recht, aus für ihn wichtigen Gründen, Athleten in Absprache mit dem Wettkampfgericht zu disqualifizieren. Teilnehmer, die wegen offensichtlichen Betrugs disqualifiziert werden, erhalten für die folgenden zwei Jahre keine Starterlaubnis.
 
Anmeldegebühren
 
Alle Preise verstehen sich inkl. gültiger Mehrwertsteuer. Die Serviceleistungen wie Startersackerl, Finishermedaille, Rettungsdienst vor Ort und Ergebnislisten sind in der Anmeldegebühr enthalten.
 
Die Anmeldegebühren Anmeldezeitpunkt wie folgt gestaffelt:
 X-Mas-Rabatt  bei Anmeldungen bis 24.12.2011!
Die ersten 24 Nennungen -24% Rabatt, die nächsten 12 Nennungen -12% Rabatt und die nächsten 11 Nennungen -11% Rabatt auf die Nenngebühren! Frohe Weihnachten wünscht das Team von SU TRI STYRIA!
Einzahlung bis 20. 04. 2012
Einzel Euro 49
Staffel Euro 69
Nachnennung vom 21.04.2012 bis 25. 04. 2012
Einzel Euro 59
Staffel Euro 79
 
Für die zu entrichtende Anmeldegebühr zählt nicht das Anmeldedatum, sondern das Zahlungsdatum (Gutschrift auf der angegebenen Bankverbindung). Sollte nach erfolgter Registrierung nicht innerhalb von 14 Tagen die Anmeldegebühr überwiesen werden, wird die Anmeldung gelöscht. Die Zahlungsbestätigung ist bei der Startnummernabholung vorzuweisen, kann die Bezahlung der Anmeldegebühr bei Startnummernabholung nicht vorgewiesen werden, ist die Anmeldegebühr in bar zu entrichten. Eine Nachreichung der Zahlungsbestätigung ist möglich, um eine Rücküberweisung der einfachen Anmeldegebühr zu ermöglichen.
 
Eine Nachmeldung zum Bewerb ist auch am Freitag, dem 27. 04. 2012, direkt an der Registrierungsstelle vor Ort möglich. Für alle Bewerbe (Einzel- und Staffelbewerbe) ist eine Nachmeldegebühr von 20 Euro zu entrichten.
 
Die Lizenz ist bei der Abholung der Startunterlagen vorzuweisen, ansonsten wird eine Tageslizenzgebühr von Euro 6 verrechnet. Bei Nachreichung einer Lizenz wird die Lizenzgebühr nicht zurück erstattet.
 
Nennngeldrückerstattung:
Bei der Anmeldung über Pentek-Timing kann jeder Athlet eine ALL-RISK Nenngeldversicherung, abschließen. Im (belegbaren) Verhinderungsfall erhält der Teilnehmer sein Nenngeld von der Versicherung zurück. Der Veranstalter selbst kann aus organisatorischen Gründen keine Nenngelder zurück zahlen.
 
Zeitnehmung
 
Die Zeitnehmung/Bahnenzählen während des Schwimmbewerbs erfolgt ausschließlich durch den SU TRI STYRIA.
Die Zeiterfassung bei den beiden Einzelbewerben (Radfahren und Laufen) erfolgt ausschließlich durch ein vom Veranstalter gestelltes Zeiterfassungssystem. Eigene Zeiterfassungsgeräte sind nicht zulässig, d.h. es werden alle Erfassungsvorrichtungen vom Veranstalter für eine Mietgebühr von 5€ verliehen (für beide Bewerbe). Die den Teilnehmern überlassenen Zeiterfassungsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Für einen Verlust wird der Teilnehmer in Haftung genommen. Die Gebühr für den Verlust eines Gerätes beträgt € 20.-. Der Transponder-Chip des Zeiterfassungssystem ist nach Maßgabe des Veranstalters während des Wettkampfs zu tragen und im Anschluss an die beiden Einzelwettkämpfe (Radfahren und Schwimmen) an der Registrierungsstelle zu retournieren.
OHNE CHIP GIBT ES KEINE ZEITNAHME!
 
Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung
 
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern. Eingenommene Startgelder werden nicht zurück erstattet. Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
 
Altersklasseneinteilung und -wertung
 
Die Wertungsklassen bei den Einzelbewerben sind für Frauen und Männer gleich und werden durch das Geburtsjahr bestimmt. Wettkampfteilnehmer werden getrennt nach Geschlecht und Altersklasse gewertet. Sind weniger als drei Wettkampfteilnehmer in einer Klasse im Ziel gewertet, so bleibt es dem Veranstalter überlassen, Wertungsklassen zusammenzufassen.
 
Staffelwertung:
Männlich, Weiblich und Mixed
Jede Staffel besteht aus einem Schwimmer, einem Radfahrer und einem Läufer. Ist es nicht möglich eine Staffel aus drei Athleten zusammen zu stellen, gibt es eine Alternative. Eine Staffel besteht aus zwei Athleten. Andere Konstellationen in Staffeln sind nicht möglich.
 
Die Startnummern der Staffelmitglieder unterscheiden sich von denen des übrigen Feldes. Die Wettkampfbesprechung, der Ablauf des Startvorganges, die Endversorgung und die Siegerehrung entsprechen den übrigen Regularien. Es sind Damen, Herren und Mixed-Staffeln (zumindest eine Frau) zugelassen.
Das Mindestalter bei den Staffelteilnehmern entspricht jenem des Einzelbewerbs.
 
Bei Abholung der Startunterlagen erhält jeder Teilnehmer das Startpaket mit den Wettkampfutensilien und Startbeigaben. Zusätzlich bekommt jeder Athlet die Startnummer deutlich sichtbar auf Oberarm (Schwimmen) und Unterschenkel (Rad/Laufen) geschrieben (Branding).
 
Wettkampfordnung
 
Der Veranstaltung liegt die Sportordnung (Verbandsordnung des ÖTRV) mit der jeweils gültigen Version des Wettkampf- und Veranstalterreglements zugrunde. Die entsprechenden Reglements können auf der Website des ÖTRV (www.triathlon-austria.at) und beim Veranstalter am Wettkampftag im Wettkampfbüro eingesehen werden.
 
Straßenverkehrsordnung
 
Die Wettbewerbsteilnehmer haben den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane (Polizei, Kampfrichter und Ordner) Folge zu leisten und sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) zu halten. Die Benützung des rechten Fahrstreifens bzw. Fahrbahnrandes ist vorgeschrieben.
 
Doping
 
Die Anti-Doping Reglements der ITU, des ÖTRV sowie der WADA und der nationalen Andidopingagentur NADA und die Anti-Doping Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes (BSFG) finden vollinhaltlich Anwendung. AthletInnen, die an den Bewerben teilnehmen, sind verpflichtet, sich mit dem Regelwerk sowie den Verfahren bezüglich Kontrollen, Strafen und Einsprüchen vertraut zu machen. Die Umsetzung der Anti-Doping Bestimmungen der ITU, der NADA und des Bundes-Sportfördergesetzes (BSFG) werden vollinhaltlich angewandt. Die entsprechenden Reglements können auf der Website des ÖTRV (www.triathlon-austria.at) und auf der Website der NADA (www.nada.at) eingesehen werden.
 
Zeitplan
 
Der aktualisierte Zeitplan ist auf der Website des SU TRI STYRIA Triathlon (www.tristyria.at) abrufbar und wird in der Woche vor dem Bewerb offiziell finalisiert.
 
Die Startzeiten gelten wie folgt:
 
Schwimmen: 26.04.2012 ab 19 Uhr und 29.04.2011 ab 12 Uhr
Radfahren: 29.04.2012 ab 14 Uhr
Laufen: 29.04.2012 ab 10 Uhr
 
Es können Wellenstarts vom Veranstalter bei Bedarf (abhängig von der Gesamtstarterzahl eines Bewerbe) durchgeführt werden.
 
Zeitlimits
 
Es gelten keine Zeitlimits.
 
Infrastruktur
 
Angaben hierzu erfolgen gesondert in den Info-Sheets zu den Einzelwettkämpfen

TDW-Countdown

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